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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Dehnert Beschriftung GmbH

1. Allgemeines

Für alle Lieferungen und Leistungen der Dehnert Beschriftung GmbH finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen oder Bezugsbedingungen verweist, es sei denn, die Dehnert Beschriftung GmbH hat den Geschäftsbedingungen oder Bezugsbedingungen des Auftraggebers ausdrücklich zugestimmt.

 

2. Leistungen

Die Dehnert Beschriftung GmbH bietet die folgenden Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an:
- Erstellung von Grafiken, Gestaltungen und Druckdaten
- Foliendrucke und Folienplots,
- Beschilderung und deren Montage
- Aufbringung und Entfernung von Aufklebern und Kfz-Folierungen,
- Foliendruck auf Textilien aller Art.

3. Nutzungsrechte

Wir behalten uns alle Rechte an unseren gedruckten oder elektronischen Veröffentlichungen, sowie an erstellten Konzepten, Vorschlägen und grafischen Arbeiten vor, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine anderweitige Nutzung oder eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Dehnert Beschriftung GmbH die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn die Dehnert Beschriftung GmbH den betreffenden Auftrag für den Auftraggeber durchgeführt hätte. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben der Dehnert Beschriftung GmbH vorbehalten. Der Auftraggeber stimmt automatisch einer Verwendung von Informationen über angefertigte Werbedrucke und durchgeführte Folierungen zum Zweck des Nachweises von Referenzen gegenüber Dritten durch die Dehnert Beschriftung GmbH zu.

4. Haftungsausschluss

Bei Warenlieferungen und Werkleistungen haftet die Dehnert Beschriftung GmbH nicht über den in Zusammenhang mit dem Schaden stehenden jeweiligen Warenwert hinaus. Überlässt der Auftraggeber der Dehnert Beschriftung GmbH Gegenstände, so haftet die Dehnert Beschriftung GmbH nicht für Beschädigungen oder Verluste, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Eine Haftung der Dehnert Beschriftung GmbH bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder andere Gründe, die außerhalb des Einflussbereiches der Dehnert Beschriftung GmbH liegen, ist auch bei Fixterminen ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. Anderslautende Vereinbaren müssen schriftlich geschlossen werden.

5. KFZ Folierung & Beschriftung

Die Lackoberfläche von Kfz, die der Auftraggeber der Dehnert Beschriftung GmbH folieren oder beschriften lässt, muss original, neuwertig und insbesondere nicht stumpf sein. Es dürfen keine Kratzer, Steinschläge oder Roststellen vorhanden sein. Anbauteile müssen Originalteile sein und deren Befestigungen dürfen nicht verändert oder korrodiert sein. Der Lackaufbau des Kfz muss auf allen Teilen, die foliert werden sollen, fachgerecht und mit einwandfreier Haftung ausgeführt sein. Die Dehnert Beschriftung GmbH haftet nicht für Mängel der Folierung oder Beklebung oder für Schäden an dem Kfz, welche auf o.g. Mängel an dem Kfz zurückzuführen sind. Das Kfz muss komplett geleert sein, die Dehnert Beschriftung GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die der Auftraggeber im Kfz belässt. 

 

 

5.1 Druckerzeugnisse

Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von Muster, Farbe, Beschaffenheit usw. gegenüber Vorlagen behalten wir uns vor. Insbesondere können Druckfarben aufgrund der verschiedenen Druckverfahren von der Vorgabe abweichen.

 

5.2 Ausführung von Folierungen & Vorbereitung

KFZ - Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden bei der Standard-Folierung: 

- Türgriffe nicht foliert und Griffmulden ausgespart, 

- Außenspiegel nicht foliert, falls nicht anders vereinbart.

- Bei engen Rundungen wird die Folie geschnitten und es entstehen Überlappungen. 

-  Herstellerschriftzüge (z.B. „1,9 TDI“) werden fachgerecht entfernt und im Handschuhfach deponiert. 

- Flexible Fugen werden nicht überklebt, sondern ausgespart,

- unlackierte Oberflächen (z.B. Stoßfänger bei Transportern) werden nicht beklebt. 

- Das Fahrzeug wird nur von außen beklebt. 

- Bei Transportern wird das Dach nicht beklebt.

 

Das Fahrzeug muss bei Übergabe gewaschen, trocken und möglichst staubfrei sein. Sollte eine Reinigung unsererseits notwendig werden, wird dies extra, je nach Aufwand in Rechnung gestellt.

 

5.3 Schaufenster/Glasflächen

Die zu beklebende Fläche muss zum vereinbarten Termin gereinigt, trocken und frei von eventuellen Kleberesten sein. Die Entschriftung, Reinigung hat vorher kundenseitig zu erfolgen, falls nicht anders vereinbart. Sollte beim Termin eine Reinigung durch unserer Monteure nötig sein, behalten wir uns das Recht für eine entsprechende Nachberechnung gemäß Aufwand vor. 

 

6. Gewährleistung Beschriftung und Folierung

Die Gewährleistungsfrist auf Waren und auf durchgeführte Arbeiten an Fahrzeugen, Schildern, Scheiben etc. beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Bei der Übergabe beklebter Kfz/ Schaufenster muss eine Mängelanzeige sofort bei der Abnahme auf dem Lieferschein vermerkt werden. Tritt der Mangel erst später auf, muss er der Dehnert Beschriftung GmbH in Schriftform innerhalb von 3 Tagen nach dem Auftreten mitgeteilt werden. Im Gewährleistungsfalle beschränken sich die Rechte des Auftraggebers zunächst auf Nachbesserung. Erst wenn 2 Nachbesserungen scheitern, ist der Auftraggeber zur Minderung berechtigt. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Käufer Änderungen oder Instandsetzungen ohne vorherige Zustimmung der Dehnert Beschriftung GmbH vorgenommen oder veranlasst hat. Bei durch den Kunden selbst angelieferten Folien übernimmt die Dehnert Beschriftung GmbH keine Gewähr für dauerhafte Haftung und Ablösbarkeit. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Technische Angaben beruhen ausschließlich auf Herstellerangaben. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. 

 

7. Textilien, Toleranzen:

Wir bemühen uns, bei der Veredelung die vorgegebenen Farben und Rasterungen so identisch und wunschgemäß wie möglich zu erreichen, behalten uns jedoch die im Textildruck üblichen Toleranzen vor. Es besteht kein Recht auf Reklamation hinsichtlich Druckfarben, Druckelementen und Textrichtigkeit, wenn Sie auf ein Vorablayout oder Vorab-Druckmuster verzichten. Zudem weisen wir darauf hin, dass im Endergebnis produkt- und produktionsbedingte Abweichungen auftreten können. Dies betrifft sowohl Verarbeitung, Ausführung und Material, als auch die Farbgebung beim Druck. Außerdem können qualitätsbedingte Abweichungen auftreten wie z.B. meist chemisch bedingte Farbdurchschlagungen oder im Druckbild zu findende Fasern. Diese sind bis zu gewissen Toleranzen textildruckspezifisch, üblich und Reklamationen sind daher ausgeschlossen. Die auf den Textilien und Labeln angegeben Waschempfehlungen verlieren nach Bedruckung oder nach Veredelung ihre Gültigkeit. So wird u.a. die empfohlene Waschtemperatur herabgesetzt. 

Gemäß § 312g Absatz 2, Ziff. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) besteht somit grundsätzlich kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht bei Waren, die individuell hergestellt wurden. Dies trifft insbesondere bei veredelten, bedruckten und bestickten Waren zu. Durch das untrennbar damit verbundene, personalisierte Motiv wird das Produkt individuell. Der Auftraggeber kann und sollte sich vor Abgabe seines Auftrages und noch vor der Individualisierung durch uns informieren, ob das bei uns bestellte und zu veredelnde Produkt seinen Bedürfnissen (Passform, Größe, Qualität etc.) genügt. Hierzu stellen wir ggf. auch Muster zur Anprobe zur Verfügung (entweder hier vor Ort oder gegen Kaution zur Mitnahme). Ansonsten steht es dem Kunden frei, sich durch die Informationen, die uns über das gewünschte Produkt seitens des Herstellers zur Verfügung stehen, bzw. in Textilgeschäften zu informieren, oder gegebenenfalls auf eigenes Risiko zu bestellen. Wir sind Druckdienstleister und kein Textilien Hersteller. Insofern haften wir nicht bei Passform- Größen- und Farbabweichungen. Es besteht weiterhin kein Umtauschrecht bzw. Recht auf Mängelbeseitigung, wenn das bereits individualisierte Produkt nicht erheblich vom vorab besprochenen Layout abweicht. Mit leichten Toleranzen in der Motiv-Platzierung muss gerechnet werden. Ein Umtauschrecht gem. § 355 besteht nur dann, wenn das Produkt selbst erhebliche Mängel hat. 

 

8. Entwürfe, Layouts, Druckmuster und Ähnliches: 

Auf alle von uns erstellten Entwürfe, Layouts, Angebote, Druckmuster und andere ähnliche Unterlagen behalten wir uns ein geistiges Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Anderen nicht ohne unser Einverständnis zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass für von uns gelieferte Artikel die nach seinen Zeichnungen, Layouts, Ideen oder Mustern produziert wurden, die Schutz- und Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagt man uns die Herstellung und Lieferung aufgrund der Verletzung solcher Rechte, sind wir nicht verpflichtet, die Rechtslage zu prüfen. Wir sind jedoch dazu berechtigt, in diesem Fall den Auftrag und jede weitere Arbeit einzustellen und einen Ersatz der bereits angefallenen Kosten und ggf. des entgangenen Gewinnes anzufordern. Der Auftraggeber stellt uns unverzüglich von allen damit zusammenhängenden Ansprüchen Dritter frei und hält uns schadlos für alle Schäden, die aus einer Geltendmachung von Schutzrechten durch Dritte entstehen könnten. Alle technischen und artikelspezifischen Angaben zu unseren Angeboten sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern nur handelsübliche Bezeichnungen. Wir können keine Gewähr leisten für deren Einhaltung und behalten uns Abweichungen innerhalb den üblichen DIN-Toleranzen vor. Für unerhebliche Abweichungen in Qualität, Ausführung und Farbe können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Für erhebliche Abweichungen und/oder Mängel besteht Anspruch auf Rücktritt oder Ersatzlieferung, nicht jedoch auf entgangenen Gewinn oder Schadensersatz. Wir untersagen, Druck- und Referenzmuster mit Werbeaufdruck als Fotovorlage für Publikationen (Kataloge, Internet etc.) zu verwenden, da möglicherweise Rechte Dritter verletzt werden. Schadenersatzansprüche bei Verstößen lehnen wir ausdrücklich ab. Für alle Beschriftungen, Texte, Wortdrucke ist uns ein Vorablayout mit gewünschter Schriftgröße, Schriftart und Schriftgrad einzureichen. Bleibt diese Kennzeichnung aus, übernehmen wir die Textgestaltung. 

 

9. Schutz- und Urheberrecht:

Sollten durch Umsetzung und Ausführung seines Auftrages Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Er hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen bezüglich Schutz- und Urheberrechtsverletzungen freizustellen.

 

10. Liefertermine

Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Empfängers. Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfristen sind nur annähernd und nicht verbindlich. Für Transportverzögerungen und durch Beschädigung der Verpackung verursachte Mängel übernehmen wir keine Haftung. Die Verpflichtung zur Einhaltung eines Fixtermins erlischt, wenn der Auftraggeber die zur Produktion notwendigen Informationen und Unterlagen nicht innerhalb der vereinbarten Frist an die Dehnert Beschriftung GmbH übermittelt. Ist eine Frist zur Übermittlung der zur Produktion notwendigen Informationen und Unterlagen nicht vereinbart, ist die Dehnert Beschriftung GmbH von der Verpflichtung zur Einhaltung des Fixtermins befreit, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass er diese rechtzeitig an die Dehnert Beschriftung GmbH übermittelt hat. Dies gilt ebenso, wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist leistet.

11. Vertragliches Rücktrittsrecht

Die Dehnert Beschriftung GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn unvorhergesehene Schwierigkeiten bei Gestaltung, Druck oder Folierung auftreten. Dazu zählen insbesondere:

• Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferer 

• Technische Störungen unserer Druckmaschinen 

• Ungeeignete Grafikdateien des Auftraggebers (Auflösung, Schriftarten, fehlende Farbangaben) 

• Ungeeigneter Zustand des Kfz oder anderer Untergründe

 

12. Zahlungsbedingungen

Zahlungen des Auftraggebers für Leistungen der Firma Dehnert Beschriftung GmbH werden stets mit Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung ist erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag ohne Abzüge auf dem Konto der Dehnert Beschriftung GmbH eingeht. Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit keine Zahlung, fallen die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB an. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 286 BGB. Die Dehnert Beschriftung GmbH ist in diesem Falle berechtigt die Erbringung von Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen oder vom Auftrag zurückzutreten. Die Dehnert Beschriftung GmbH ist berechtigt Kfz des Auftraggebers bis zum Empfang fälliger Zahlungen zurückzuhalten und angemessene Abstellkosten zu berechnen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Bei Vereinbarung von Vorauszahlung ist die Dehnert Beschriftung GmbH erst mit Eingang der vereinbarten Zahlung zur Aufnahme von Tätigkeiten verpflichtet.

 

13. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren, erstellte Konzepte, Grafiken bleiben bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen einschließlich etwaiger Zinsen Eigentum der Dehnert Beschriftung GmbH.

 

14. Internet

Die Dehnert Beschriftung GmbH haftet nicht für die Richtigkeit der im Internet eingestellten Daten. Alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den Daten und der Software liegen ausschließlich bei der Dehnert Beschriftung GmbH. Daten aus der Internetseite zu vervielfältigen oder Dritten zu überlassen ist unzulässig.

 

15. Allgemeine Bestimmungen

Für sämtliche Ansprüche, die aus der Geschäftsbeziehung mit der Dehnert Beschriftung GmbH entstehen, ist deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist Potsdam. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

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